21.02.2025
Die Schulpflicht gilt auch beim Streik der Üstra
Liebe Eltern,
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Kinder grundsätzlich schulpflichtig sind und Sie als Erziehungsberechtigte gemäß § 71 des NSchG dafür verantwortlich sind, dass Ihre Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Streiktage der ÜSTRA sind keine Entschuldigung
Dies gilt auch an Streiktagen der ÜSTRA und der öffentlichen Verkehrsmittel! Stellen Sie daher bitte zukünftig sicher, dass Ihre Kinder zum Unterricht erscheinen.
Entschuldigungen mit dem Sachgrund Streik oder ausgebliebende Abmeldungen Ihrer Kinder gelten als unentschuldigte Fehltage und werden im Zeugnis vermerkt.
Weitere Fehltage können Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldstrafen nach §176 des NSchG zur Folge haben.
Mit der Bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen,
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Ihr
Ihre
Herr
Chris-Hendrik
Schulz
–
Schulleiter
Rektor
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